Modernisierung und Energieausweis
Beim Verkauf oder der Neuvermietung einer Immobilie ist nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein gültiger Energieausweis vorzulegen. Dieser ist 10 Jahre gültig. Käufer von Bestandsimmobilien sollten zudem Modernisierungspflichten nach dem Gebäudeenergiegesetzt (GEG) beachten, etwa den Austausch alter Heizkessel oder die Dämmung ungedämmter oberster Geschossdecken. Darüber hinaus sind Modernisierungen von Dach, Fenstern oder Heiztechnik oft sinnvoll, um Komfort, Energieeffizienz und Wertstabilität zu erhöhen.