Der Datenträgeraustausch mit Servicerechenzentren per Datenfernübertragung ist nichts weiter als eine Erweiterung des normalen Datenträgeraustauschs mit einem Dienstleister, das Service-Rechenzentrum.
Lässt ein Unternehmen beispielsweise die Gehaltsabrechnung vom Steuerberater erledigen, wird der Steuerberater häufig die DATEV nutzen, die die Dateien mit den Lohn- und Gehaltszahlungen erstellt und bei der Bank einreicht.
Die technische Dienstleistung des Erstellens und Einreichens der Zahlungsaufträge ist aber in der Regel von der Freigabe der Zahlungen getrennt, denn natürlich sollen Löhne und Gehälter zwar vom Steuerberater vorbereitet werden, aber die Freigabe gegenüber der Bank liegt beim Unternehmen selbst. Das Service-Rechenzentrum liefert hierzu eine Aufstellung der Zahlungsaufträge gemeinsam mit einem Begleitzettel an den Kontoinhaber. Dieser prüft die Zahlungsaufträge und gibt die Dateien, per eBanking Business Edition frei.
Alternativ kann der Kontoinhaber den Begleitzettel in einer Geschäftsstelle der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG abgeben. Die im Auftrag des Kunden vom Service-RZ eingelieferten Dateien liegen dort schon vor und werden bei Einreichung des unterschriebenen Begleitzettels freigegeben. Für die Abgabe in der Geschäftsstelle und weiteren Bearbeitung durch die Bank fallen Gebühren für das Unternehmen an.
Datenfernübertragung (DFÜ) per Service-Rechenzentrum (SRZ)
Vertragliche Voraussetzungen zwischen Kunde und Bank:
Eine "Vereinbarung über die Teilnahme am beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung von Service-Rechenzentren per Datenfernübertragung (DFÜ)" Rechenzentren, die im Auftrag ihrer Kunden Zahlungen aufbereiten und an die Banken übermitteln sind beispielsweise die DATEV, Kommunal-Rechenzentren oder Netzbetreiber. Ebenso bieten einige Rechenzentren den Abruf von Kontoinformationen bei den Banken ihrer Kunden als Service an, um diese beispielsweise aufzubereiten oder zu kontieren.