Energieausweis für Wohngebäude

Orientierung für Eigentümer sowie Kauf- und Mietinteressenten

Energiefresser oder energieeffizientes Haus? – Mit dem Energieausweis, auch Energiepass genannt, haben Sie es schwarz auf weiß. Für Eigentümer liefert der Energieausweis wertvolle Hinweise für wirtschaftlich sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen. Potenziellen Käufern oder Mietern hilft er, die Ausgaben für Heizung und Warmwasser abzuschätzen.

Häufige Fragen zum Energieausweis

Wer braucht keinen Energieausweis?

Wenn Sie Ihre Immobilie weiterhin selbst bewohnen, benötigen Sie keinen Energieausweis. Sind Sie bereits Mieter, haben Sie keinen Anspruch auf einen Energieausweis vom Vermieter.
Von der Energieausweis-Pflicht befreit sind unter anderem auch Besitzer von Ferienhäusern, Gebäuden unter 50 Quadratmeter, Baudenkmälern sowie Werkstätten, Stallungen oder Gewächshäusern.

Was tun, wenn bei der Besichtigung kein Energieausweis vorliegt?

Wenn bei der Besichtigung kein Energieausweis vorgelegt wird, begeht der Verkäufer/Vermieter eine Ordnungswidrigkeit. Wird dies zur Anzeige gebracht, riskiert der Verkäufer/Vermieter ein Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

In der Regel hat ein Energieausweis eine Gültigkeit von 10 Jahren ab dem Datum der Ausstellung. Wird die Immobilie im Zusammenhang mit größeren Änderungen neu berechnet, ist ein neuer Ausweis notwendig.

Hinweis: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Energieberater nicht ersetzen.