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Einlaufkinder FCK

Gewinnspiel am Weltspartag 2025:
Einlaufkids für das Heimspiel gegen den
1. FC Magdeburg

 

Kinder zwischen 6 und 10 Jahren können bei unserem Gewinnspiel mitmachen und sich als Einlaufkinder für das FCK-Heimspiel gegen den 1. FC Magdeburg am Wochenende vom 19. Dezember 2025 (genaue Terminierung steht noch aus) bewerben.

§ 1 Veranstalter des Gewinnspiels

Alleiniger Veranstalter des Gewinnspiels ist die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG, Kurtalstraße 2, 76887 Bad Bergzabern ("Veranstalter" oder "VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG).

Die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG, Kurtalstraße 2, 76887 Bad Bergzabern, ist auch die verantwortliche Stelle i.S.v. Art 4 Ziffer 7 DSGVO, soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden.

§ 2 Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind alle Kundinnen und Kunden der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG im Alter von 6 bis 10 Jahren, die am Weltspartag, dem 30. Oktober 2025, das entsprechende Teilnahmeformular ausfüllen und damit am Gewinnspiel teilnehmen. 

Das Kind muss am Tag des Spieles zwischen 6 und 10 Jahre alt sein. Beispiel: Das Heimspiel findet am 19.12.2025 statt: Dann muss das Geburtsdatum demnach zwischen dem 20.12.2015 - 19.12.2019 liegen.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG, des Genossenschaftlichen Finanzverbundes sowie deren unmittelbare Angehörige (Angehörige ersten Grades).

Die Teilnahme über Dritte, die gewerblich die Teilnahme an Gewinnspielen und/oder Preisausschreiben vermitteln, oder über automatische Teilnahmesoftware ist nicht zulässig, ebenso wenig eine Manipulation des Gewinnspiels.  

Mehrfachteilnahme eines Teilnehmers ist nicht zulässig.

§ 3 Gewinn

Unter allen Teilnehmern, die die Teilnahmevoraussetzungen (§ 2) erfüllen, verlost die VR Bank folgenden Gewinn: 24 Plätze als Einlaufkinder beim Heimspiel gegen den 1. FC Magdeburg – im Namen der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG.
Das Spiel findet am Wochenende des 19. Dezember 2025 statt. Der genaue Spieltermin wird voraussichtlich in Kalenderwoche 45 bekannt gegeben.

Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.

§ 4 Teilnahme, allgemeine Anforderungen, Gewinnermittlung- und benachrichtigung

1. Teilnahme

Die Teilnahme setzt die vollständige Erfüllung folgender Teilnahmebedingungen voraus:

1. Das teilnehmende Kind ist Kunde bei der VR Bank SWW.

2. Das teilnehmende Kind ist zwischen 6 und 10 Jahren alt. 

3. Der teilnehmende Elternteil füllt am Weltspartag das Teilnahmeformular aus und schickt es fristgerecht ab. 

4. Pro teilnehmendem Kind müssen zwei zusätzliche Eintrittskarten für Angehörige/Begleitpersonen erworben werden zum Preis von je 20 € pro Karte. Diese werden im Voraus per Überweisung an die Bank bezahlt (weitere Informationen folgen im Falle eines Gewinns).

2. Allgemeine Anforderungen

Jeder Teilnehmer darf nur ein Mal am Gewinnspiel teilnehmen.

Teilnehmer, die sich nicht an diese Teilnahmebedingungen halten, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. In diesen Fällen ist die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG berechtigt, Gewinne nicht zu vergeben oder nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern sowie einen alternativen Gewinner zu ermitteln.

Die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn betrügerische Aktivitäten von Teilnehmern, technische Fehler oder andere Umstände außerhalb der Kontrolle der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG die Durchführung des Gewinnspiels gefährden.

Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer bereit, den Gewinn in KW 45 entgegenzunehmen. Der Zeitpunkt der Gewinnvergabe ist am 3. November 2025. Die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG behält sich das Recht vor, einen alternativen Gewinner zu ermitteln, falls der Teilnehmer den Gewinn zum vorgegebenen Zeitpunkt nicht entgegennehmen kann.

3. Gewinnermittlung- und benachrichtigung

Der Gewinner wird nach Ablauf des Teilnahmezeitraums unter allen Gewinnspielteilnehmern, die im Gewinnspielzeitraum (30.10.2025 - 31.10.2025) alle Teilnahmebedingungen erfüllt und damit teilgenommen haben, ermittelt. Es werden Gewinne, wie unter § 3 beschrieben, verlost.  

Alle Teilnehmer haben die gleiche Gewinnchance.

Der Gewinner wird wie folgt ermittelt:

a)    Die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG überprüft, ob der Teilnehmer alle Teilnahmebedinungen erfüllt hat.

b)    Aus der Teilnehmerliste werden 24 Gewinner im Losverfahren gezogen.

c)    Zudem werden sogenannte Ersatzteilnehmer gezogen für den Fall, dass die Überprüfung der Gewinner ergibt, dass einer oder mehrere der im Losverfahren ermittelten Gewinner nicht teilnahmeberechtigt im oben unter „Teilnahmeberechtigte“ beschriebenen Sinne sind, oder der gezogene Gewinn nicht zugeteilt werden kann.

d)    Anschließend werden die Gewinner schriftlich per E-Mail benachrichtigt.

Die Gewinner haben innerhalb von drei Tagen nach Benachrichtigung gegenüber der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG die Annahme des Gewinns zu bestätigen. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Gewinn ersatzlos. Ein Anspruch auf einen Ersatzgewinn ist ausgeschlossen.

Der Gewinn ist nicht übertragbar. Der Anspruch auf einen anderen Gewinn besteht nicht. Eine Änderung oder ein Umtausch des Gewinns sowie die Barauszahlung sind nicht möglich.

§ 5 Gewinnspielzeitraum

Das Gewinnspiel findet vom 30.10.2025 bis zum 31.10.2025 statt. Teilnahmeschluss ist am 31. Oktober 2025, um 15:59 Uhr.

§ 6 Vorbehaltsklausel

Die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Von diesen Möglichkeiten macht die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG allerdings nur dann Gebrauch, wenn aus Gründen der höheren Gewalt, aus technischen Gründen bzw. aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG haftet nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt wurden, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG liegen. In begründeten Fällen kann der Gewinn durch gleichwertige Preise ersetzt werden.

§ 7 Datenschutzhinweis

Die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG legt höchsten Wert auf die Einhaltung des Datenschutzes und verarbeitet personenbezogene Daten für den Zweck der Durchführung des Gewinnspiels nur in dem in der folgenden Datenschutzerklärung beschriebenen Umfang. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG, Kurtalstraße 2, 76887 Bad Bergzabern. Die Verarbeitung der von Ihnen mitgeteilten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels.
Der Datenschutzbeauftragte ist wie folgt zu erreichen: Datenschutz@vrbank-sww.de

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Bank erfolgt zum Zweck der Durchführung des Gewinnspiels, einschließlich der Kontaktaufnahme im Rahmen des Gewinnspiels am Weltspartag, der Auswertung der Teilnahme, der Ermittlung der Gewinner sowie deren Benachrichtigung und Gewinnzusendung. 
Eine Veröffentlichung der Daten der Gewinner ist ausgeschlossen. 

Die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG gibt personenbezogene Daten ausschließlich dann an Dritte weiter, wenn und soweit dies zur Durchführung des Gewinnspiels notwendig ist (insbesondere an Postdienstleister), wenn es sich um  Anfragen von behördlichen Organen, insbesondere von Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden, handelt und die Weitergabe zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist und/oder der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG direkt hierzu anderweitig gesetzlich verpflichtet ist. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes findet nicht statt.

Die Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). Auf Anfrage an die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG, Kurtalstraße 2, 76887 Bad Bergzabern, info@vrbank-sww.de gibt die Bank den Teilnehmern jederzeit darüber Auskunft, welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert sind. Sie haben weiterhin jederzeit die Möglichkeit, die Daten sperren, berichtigen oder löschen zu lassen. Eine weitere Teilnahme am Gewinnspiel ist dann nicht mehr möglich.

Die nicht mehr benötigten Daten der Teilnehmer des Gewinnspiels werden nach Beendigung des Gewinnspiels, spätestens neun Wochen nach Einsendeschluss, gelöscht. Von der Löschung ausgenommen sind ausschließlich Daten, die der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG zur Abwicklung noch ausstehender Aufgaben im Rahmen des Gewinnspiels benötigt, sowie Daten, die die Bank nach gesetzlicher Maßgabe aufbewahren muss.

Ergänzend verweist die Bank auf ihre allgemeinen Datenschutzhinweise unter
https://www.vrbank-sww.de/service/rechtliche-hinweise/datenschutzhinweis-zur-website.html

Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO

Teilnehmer haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen sie Widerspruch ein, werden die personenbezogene Daten nicht mehr verarbeitet, es sei denn, die VR Bank kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen der Teilnehmer, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

§ 8 Haftungsausschluss / Änderung der Teilnahmebedingungen

Die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG haftet nicht für etwaige Übertragungsfehler.

Die Teilnahmebedingungen können von der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit, die besonders bei solchen Teilnahmebedingungen schon kompliziert genug ist, wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.