1. Teilnahme
Die Teilnahme ist ausschließlich über den Teilnahmeschein, welcher in der VIP-Lounge verteilt wird, möglich.
2. Allgemeine Anforderungen
Jeder Teilnehmer darf nur ein Mal am Gewinnspiel teilnehmen.
Teilnehmer, die sich nicht an diese Teilnahmebedingungen halten, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. In diesen Fällen ist die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG berechtigt, Gewinne nicht zu vergeben oder nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern sowie einen alternativen Gewinner zu ermitteln.
Die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn betrügerische Aktivitäten von Teilnehmern, technische Fehler oder andere Umstände außerhalb der Kontrolle der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG die Durchführung des Gewinnspiels gefährden.
Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer bereit, den Gewinn in KW 12 entgegenzunehmen. Der Zeitpunkt der Gewinnvergabe ist am 27. Januar 2025. Die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG behält sich das Recht vor, einen alternativen Gewinner zu ermitteln, falls der Teilnehmer den Gewinn zum vorgegebenen Zeitpunkt nicht entgegennehmen kann.
3. Gewinnermittlung- und benachrichtigung
Die Gewinner werden nach Ablauf des Teilnahmezeitraums unter allen Gewinnspielteilnehmern, die am Gewinnspieltag (18. Januar 2025) einen Teilnahmeschein ausgefüllt und abgegeben haben, ermiuttelt. Es werden Gewinne, wie unter § 3 beschrieben, verlost.
Alle Teilnehmer haben die gleiche Gewinnchance.
Die Gewinner werden wie folgt ermittelt:
a) Die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG überprüft, ob ein Teilnehmer mehrfach teilgenommen hat und entfernt diese Mehrfachteilnahmen.
b) Aus der Teilnehmerliste werden die Gewinner im Losverfahren gezogen.
c) Zudem werden sogenannte Ersatzteilnehmer gezogen für den Fall, dass die Überprüfung der Gewinner ergibt, dass einer oder mehrere der im Losverfahren ermittelten Gewinner nicht teilnahmeberechtigt im oben unter „Teilnahmeberechtigte“ beschriebenen Sinne sind, oder der gezogene Gewinn nicht zugeteilt werden kann.
d) Anschließend werden die Gewinner schriftlich benachrichtigt.
Der Gewinner hat innerhalb von drei Tagen nach Benachrichtigung gegenüber der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG die Annahme des Gewinns zu bestätigen. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Gewinn ersatzlos. Ein Anspruch auf einen Ersatzgewinn ist ausgeschlossen.
Der Gewinn ist nicht übertragbar. Der Anspruch auf einen anderen Gewinn besteht nicht. Eine Änderung oder ein Umtausch des Gewinns sowie die Barauszahlung sind nicht möglich.