Bekanntmachung zur Wahl der Vertreterversammlung
Auslage der Wahlliste gem. § 4 der Wahlordnung
Auslage der Wahlliste gem. § 4 der Wahlordnung
Die im Wahlausschuss unserer Bank aufgestellte Liste der Kandidaten für die Vertreterversammlung (Wahlliste) liegt zusammen mit der Wahlordnung ab heute für die Dauer von 4 Wochen in allen Geschäftsstellen zur Einsicht durch die Mitglieder aus. Die Wahlliste enthält die Namen, die Anschriften sowie die Telefonnummern oder Email-Adressen der Kandidaten, die für die Wahl zu unserer Vertreterversammlung vorgeschlagen sind.
Weitere Listen können von den Mitgliedern gemäß § 4 der Wahlordnung innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntmachung, also spätestens bis zum 11. August 2025, bei uns eingereicht werden. Diese Listen müssen 310 wählbare Vertreter und mindestens 5 Ersatzvertreter enthalten sowie von mindestens 150 Mitgliedern unserer Bank unterzeichnet sein.
Bad Bergzabern, 28. Juli 2025
Hartmut Hildebrandt
- Vorsitzender des Wahlausschusses -