Bekanntmachung zur Wahl der Vertreterversammlung
Auslage der Wahlliste gem. § 4 der Wahlordnung
Auslage der Wahlliste gem. § 4 der Wahlordnung
Die Wahl zur Vertreterversammlung unserer Bank findet am
Donnerstag, 4. September 2025, statt.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder unserer Bank, die bis zum heutigen Tage in der Mitgliederliste eingetragen sind, minderjährige Mitglieder üben ihr Wahlrecht durch den gesetzlichen Vertreter aus. Zur Wahl steht die vom Wahlausschuss aufgestellte Liste, nachdem weitere Listen nicht eingereicht worden sind. Die Wahlliste liegt zusammen mit der Wahlordnung bis zum Wahltag während der üblichen Geschäftszeit in den Geschäftsstellen unserer Bank zur Einsicht durch die Mitglieder aus.
Die Stimmen können während den Öffnungszeiten in unseren personenbesetzten Geschäftsstellen abgegeben werden. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, die von uns zu den Wahlzeiten zur Verfügung gestellt werden.
Bad Bergzabern, 28. August 2025
Hartmut Hildebrandt
- Vorsitzender des Wahlausschusses -