Ein Geschenk, das mitwächst - Teilnahmebedingungen zur Aktion „Frühstart-Rente“
Jetzt registrieren und die Chance auf einen Zuschuss von 120 Euro für die ersten 100 Registrierungen sichern!
Jetzt registrieren und die Chance auf einen Zuschuss von 120 Euro für die ersten 100 Registrierungen sichern!
Verantwortlich für die Aktion ist die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG, Kurtalstraße 2, 76887 Bad Bergzabern ("Veranstalter" oder "VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG).
Die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG, Kurtalstraße 2, 76887 Bad Bergzabern, ist auch die verantwortliche Stelle i.S.v. Art 4 Ziffer 7 DSGVO, soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Die ersten 100 Registrierungen erhalten – nach Eröffnung eines JuniorDepots ab dem 1. Februar 2026 und der gleichzeitigen Einrichtung eines unbefristeten Fondssparplans – einen Zuschuss in Höhe von 120,- Euro (nachfolgend Zuschuss genannt).
Im Zeitraum vom 19. Dezember 2025 bis 15. Februar 2026 können sich gesetzliche Vertreter von teilnahmeberechtigten Personen auf www.vrbank-sww.de/fruehstartrente-zuschuss für eine Vormerkung registrieren (nachfolgend Vormerkung genannt). Die Vormerkung ermöglicht es, bei Erfüllung der nachfolgend beschriebenen Teilnahmebedingungen vorrangig von dem 120,- Euro Zuschuss der Bank zu profitieren.
Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.
§ 3 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Depoteröffnung zwischen 6 und 16 Jahren alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Für diese Personen wird ab dem 1. Februar 2026 das erste Stammdepot „JuniorDepot" bei Union Investment eröffnet sowie taggleich mit der Depoteröffnung einen unbefristeten Sparplan bei Union Investment angelegt, der monatlich mit mindestens 25,– Euro bespart wird (nachfolgend werden die teilnahmeberechtigten Personen als Teilnehmer bezeichnet). Für Teilnehmer können ausschließlich ihre gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern oder Erziehungsberechtigten – nachfolgend gesetzliche Vertreter genannt) die Eröffnung des JuniorDepots und die Einrichtung eines Sparplans beantragen.
Die Berechtigung zum Erhalt des Startkapitals erfolgt unter der Voraussetzung, dass die tatsächliche Sparleistung in 12 aufeinanderfolgenden Monatsraten mindestens 25,- Euro monatlich beträgt. Der Eingang der ersten Sparrate muss spätestens im Monat nach der Depoteröffnung erfolgen.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Depoteröffnungen vor dem 15. Dezember 2025
Ausgenommen von der Aktion „Zuschuss“ sind befristete Sparpläne, Fondssparpläne in Riester-Rente- und Vermögenswirksame-Leistungen-Verträge, Sparpläne in VermögenPlus, MeinInvest, WertAnlage oder bankindividuelle Fondsvermögensverwaltungen. Neuabschlüsse von Einmalanlagen sowie die Eröffnung von UnionDepot Komfort berechtigen ebenfalls nicht zur Teilnahme an der Aktion.
Mehrfachteilnahme eines Teilnehmers ist nicht zulässig.
Gesetzliche Vertreter können zwischen dem 19. Dezember 2025 und 15. Februar 2026 auf der Seite www.vrbank-sww.de/fruehstartrente-zuschuss eine Vormerkung hinterlegen, indem sie dort die erforderlichen personenbezogenen Daten vollständig eingeben. Die Registrierung ist noch keine Zusage für den Erhalt des Zuschusses.
Zum Erhalt des Zuschusses müssen in diesem Fall folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Benachrichtigung der ersten 100 registrierten Teilnehmer erfolgt spätestens nach Ablauf der Registrierungsfrist. Teilnehmer, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten keine gesonderte Mitteilung.
§ 6 Erhalt des Zuschusses
Der Zuschuss in Höhe von 120,- Euro wird in Form von Fondsanteilen dem JuniorDepot des Teilnehmers gutgeschrieben, sobald die Voraussetzungen nach § 3 erfüllt sind. Die Gutschrift erfolgt spätestens innerhalb von acht Wochen nach Eingang der zwölften monatlichen Sparrate. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
§ 7 Vorbehaltsklausel
Die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG behält sich vor, die Aktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Von diesen Möglichkeiten macht die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG allerdings nur dann Gebrauch, wenn aus Gründen der höheren Gewalt, aus technischen Gründen bzw. aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann. Die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG haftet nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt wurden, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG liegen. In begründeten Fällen kann der Gewinn durch gleichwertige Preise ersetzt werden.
Die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG haftet nicht für etwaige Übertragungsfehler.
Die Teilnahmebedingungen können von der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit, die besonders bei solchen Teilnahmebedingungen schon kompliziert genug ist, wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.