§ 1 Veranstalter des Gewinnspiels
Alleiniger Veranstalter des Gewinnspiels ist die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG, Kurtalstraße 2, 76887 Bad Bergzabern ("Veranstalter" oder "VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG").
Die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG, Kurtalstraße 2, 76887 Bad Bergzabern, ist auch die verantwortliche Stelle i.S.v. Art 4 Ziffer 7 DSGVO, soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden.
§ 2 Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Vereine, Organisationen und Institutionen, die ihr Girokonto bei der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG führen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeitenden der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG und alle Mitarbeitenden des Genossenschaftlichen Finanzverbundes sowie ihre Angehörigen.
Die Teilnahme über Dritte, die gewerblich die Teilnahme an Gewinnspielen und/oder Preisausschreiben vermitteln, oder über automatische Teilnahmesoftware ist nicht zulässig, ebenso wenig eine Manipulation des Gewinnspiels.
Jeder teilnahmeberechtigte Verein kann nur einmal am Wettbewerb teilnehmen.
§ 3 Gewinn
Unter allen Teilnehmern, die die Teilnahmevoraussetzungen (§ 2) erfüllen, werden im Rahmen des HEIMAT im Herzen-Awards am MitgliederAbend folgende Preise vergeben:
- 1. Platz: 5.000 €
- 2. + 3. Platz: je 2.000 €
Die Preisgelder dienen der Unterstützung der gemeinnützigen Vereinsarbeit. Eine Barauszahlung an Privatpersonen oder ein Umtausch der Preise ist ausgeschlossen.
§ 4 Teilnahme, allgemeine Anforderungen, Gewinnermittlung- und benachrichtigung
1. Teilnahme
Die Teilnahme setzt die vollständige Erfüllung folgender Teilnahmebedingungen voraus:
- Der Verein erfüllt die Teilnahmevoraussetzungen gemäß § 2.
- Unterstützer kommentieren den Beitrag und verlinken den Vereinsaccount. Jeder gültige Kommentar zählt als eine Stimme für den jeweiligen Verein.
ACHTUNG: Jedes Instagram-Profil kann seine Stimme nur einmal für einen teilnahmeberechtigten Verein abgeben. Mehrfachkommentare desselben Profils für denselben Verein werden bei der Auswertung nicht berücksichtigt.
2. Allgemeine Anforderungen
Jeder teilnahmeberechtigte Verein kann nur einmal am Wettbewerb teilnehmen.
Die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG behält sich vor, Kommentare zu entfernen oder Stimmen nicht zu werten, wenn der Verdacht auf Manipulation besteht (z. B. durch automatisierte Kommentare, Fake-Accounts oder sonstige unlautere Maßnahmen).
Teilnehmer, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
Die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG behält sich außerdem das Recht vor, den Wettbewerb ganz oder teilweise auszusetzen oder abzubrechen, sofern technische oder rechtliche Gründe oder Manipulationsversuche die ordnungsgemäße Durchführung beeinträchtigen.
Die drei Vereine mit den meisten gültigen Stimmen qualifizieren sich für das Finale im Rahmen des MitgliederAbends.
Jeder Finalist darf mit bis zu drei Vereinsvertreterinnen bzw. Vereinsvertretern am MitgliederAbend teilnehmen und seinen Verein in einem maximal fünfminütigen Pitch vorstellen.
Die drei Vereine mit den meisten gültigen Stimmen werden in der KW 37 von der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG über ihre Finalteilnahme informiert.
Die ausgewählten Vereine sind verpflichtet, ihre Teilnahme am MitgliederAbend innerhalb von 5 Werktagen nach Benachrichtigung gegenüber der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG zu bestätigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder lehnt der Verein die Teilnahme ab, behält sich die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG vor, den nächstplatzierten teilnahmeberechtigten Verein als Finalisten nachrücken zu lassen.
3. Gewinnermittlung- und benachrichtigung
Die Nominierungs- und Abstimmungsphase findet im Zeitraum vom 24. August 2026 bis einschließlich 9. September 2026 statt.
Nach Ablauf des Teilnahmezeitraums werden alle gültigen Stimmen ausgewertet.
Die drei teilnahmeberechtigten Vereine mit den meisten gültigen Stimmen qualifizieren sich für das Finale und werden in der KW 37 von der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG benachrichtigt.
Der Gewinner des „HEIMAT im Herzen“-Awards wird nicht ausgelost, sondern im Rahmen des MitgliederAbends durch eine Abstimmung des anwesenden Publikums ermittelt.
Die Entscheidung des Publikums ist endgültig.
Sollte ein qualifizierter Verein seine Teilnahme am MitgliederAbend nicht innerhalb der vorgegebenen Frist bestätigen oder absagen, behält sich die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG vor, den nächstplatzierten teilnahmeberechtigten Verein als Finalisten nachrücken zu lassen.
Die Preisgelder sind nicht übertragbar. Ein Anspruch auf Auszahlung eines anderen Betrags oder auf einen Ersatzpreis besteht nicht.
§ 5 Teilnahmezeitraum
Die Nominierungs- und Abstimmungsphase für den „HEIMAT im Herzen“-Award findet vom 24. August 2026 bis einschließlich 9. September 2026 statt.
Teilnahmeschluss ist der 9. September 2026 um 23:59 Uhr. Maßgeblich für die Teilnahme ist der Zeitpunkt des Eingangs des Kommentars unter dem offiziellen Instagram-Beitrag der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG.
Die Auswertung der Stimmen erfolgt nach Ablauf des Teilnahmezeitraums. Die drei Vereine mit den meisten gültigen Stimmen werden in der KW 37 über ihre Finalteilnahme informiert.
§ 6 Vorbehaltsklausel
Die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG behält sich vor, die Aktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Von diesen Möglichkeiten macht die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG allerdings nur dann Gebrauch, wenn aus Gründen der höheren Gewalt, aus technischen Gründen bzw. aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann. Die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG haftet nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt wurden, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG liegen. In begründeten Fällen kann der Gewinn durch gleichwertige Preise ersetzt werden.
§ 7 Datenschutzhinweis
Die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG legt höchsten Wert auf die Einhaltung des Datenschutzes und verarbeitet personenbezogene Daten für den Zweck der Durchführung der Aktion nur in dem in der folgenden Datenschutzerklärung beschriebenen Umfang. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG, Kurtalstraße 2, 76887 Bad Bergzabern. Die Verarbeitung der von Ihnen mitgeteilten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO zur Durchführung und Abwicklung der Aktion.
Der Datenschutzbeauftragte ist wie folgt zu erreichen: Datenschutz@vrbank-sww.de
Die Daten verarbeitet die Bank nur, wenn sie die Teilnehmer im Falle des Gewinnes benachrichtigen und ihnen den Gewinn zuschicken muss. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1, lit. a DSGVO.
Die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG gibt personenbezogene Daten ausschließlich dann an Dritte weiter, wenn und soweit dies zur Durchführung der Aktion notwendig ist (insbesondere an Postdienstleister), wenn es sich um Anfragen von behördlichen Organen, insbesondere von Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden, handelt und die Weitergabe zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist und/oder der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG direkt hierzu anderweitig gesetzlich verpflichtet ist. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes findet nicht statt.
Die Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). Auf Anfrage an die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG, Kurtalstraße 2, 76887 Bad Bergzabern, info@vrbank-sww.de gibt die Bank den Teilnehmern jederzeit darüber Auskunft, welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert sind. Sie haben weiterhin jederzeit die Möglichkeit, die Daten sperren, berichtigen oder löschen zu lassen. Eine weitere Teilnahme an der Aktion ist dann nicht mehr möglich.
Die nicht mehr benötigten Daten der Teilnehmer werden nach Beendigung der Aktion, spätestens neun Wochen nach Einsendeschluss, gelöscht. Von der Löschung ausgenommen sind ausschließlich Daten, die der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG zur Abwicklung noch ausstehender Aufgaben im Rahmen der Aktion benötigt, sowie Daten, die die Bank nach gesetzlicher Maßgabe aufbewahren muss.
Ergänzend verweist die Bank auf ihre allgemeinen Datenschutzhinweise unter
https://www.vrbank-sww.de/service/rechtliche-hinweise/datenschutzhinweis-zur-website.html
Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO
Teilnehmer haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen sie Widerspruch ein, werden die personenbezogene Daten nicht mehr verarbeitet, es sei denn, die VR Bank kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen der Teilnehmer, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
§ 8 Haftungsausschluss / Änderung der Teilnahmebedingungen
Die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG haftet nicht für etwaige Übertragungsfehler.
Die Teilnahmebedingungen können von der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit, die besonders bei solchen Teilnahmebedingungen schon kompliziert genug ist, wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.